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Vollständige Liste der Ansprechpartner der DLRG Ortsgruppe Gruibingen findest du hier .

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Mitgliedschaft

Für den Erwerb der Mitgliedschaft in der DLRG Ortsgruppe Gruibingen ist eine vollständig ausgefüllte und eigenhändig unterschriebene Beitrittserklärung notwendig.

  • Die Beitrittserklärung ist im Schwimmkurs oder hier als Download erhältlich.
  • Bitte die Datei im Format DIN A4 ausdrucken.
  • Die Beitrittserklärung bitte nicht als E-Mail zusenden, sondern zum Vervollständigen beim Trainer im Schwimmkurs abgeben!
  • Mit der Beitrittserklärung wird die Satzung anerkannt.
  • Die Mitgliedschaft verpflichtet zur Zahlung eines jährlichen Mitgliedsbeitrages. Mit Ihrer Einzugsermächtigung erleichtern Sie uns als Ehrenamtliche damit viel Arbeit. Die Einzugsermächtigung ist hierfür auf der Beitrittserklärung zu erteilen. Kommt es zu einer Rückbuchung, weil z.B. die falsche Bankverbindung angegeben wurde oder keine Deckung auf dem Konto vorhanden ist, muss das Mitglied auch die Bankrücklastkosten tragen.
  • Eine Mitgliedschaft besteht immer bis zum 31.12. eines Kalenderjahres.
  • Die Mitgliedschaft endet mit einer Kündigung. Eine Kündigung zum Ende des Kalenderjahres muss bis zum 30. November eingegangen sein.

Hinweise:

  • Bitte beachten Sie, dass auch die Arbeit der Mitgliederverwaltung ehrenamtlich erledigt wird. Es kann daher zu Verzögerungen in der Bearbeitung Ihres Mitgliedsantrages kommen.
  • Wenn Sie Ihr Kind im Zusammenhang mit einem Wassergewöhnungskurs, Anfängerschwimmkurs oder Seepferdchenkurs anmelden möchtet, empfehlen wir Ihnen, zunächst die Kursanmeldung vorzunehmen und erst nach Bestätigung eines Kursplatzes die Beitrittserklärung abzugeben.

Ändern Sie Ihre persönlichen Angaben!

Liebes Mitglied,

denken Sie bitte rechtzeitig vor Umzügen, Hochzeiten, Bankwechseln usw. daran, Ihre persönlichen Angaben oder Ihre Adresse von unserer Mitgliederverwaltung ändern zu lassen. Nur so können wir dafür sorgen, dass Sie die Informationen zu Ihrer Mitgliedschaft wirklich erreichen. Sie können uns die Änderungen formlos per E-Mail oder Brief mitteilen. Sie erleichtern uns als Ehrenamtlichen damit viel Arbeit!

Bei Kontoänderungen reicht uns die formlose Mitteilung der neuen IBAN, wenn uns bereits ein gültiges SEPA-Lastschriftmandat vorliegt und der Kontoinhaber gleich bleibt. Anderenfalls benötigen wir bitte ein neues SEPA-Lastschriftmandat mit Unterschrift.

Kosten, die durch eine nicht rechtzeitige Weitergabe von Änderungen entstehen, wie z.B. Bankrücklastkosten bei geänderter Bankverbindung, werden an die Mitglieder weiterberechnet.

Für Ihre Mitarbeit dankt die
Mitgliederverwaltung!

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